Kosten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn Sie privatversichert oder beihilfeversichert sind, dann übernehmen Ihre Versicherungen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Bitte klären Sie unbedingt vorab den Umfang dieser Kostenübernahme. Sie können die Therapie auch privat bezahlen, ohne Beteiligung der Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich versichtert sind, ist eine Kostenübernahme eventuell über das sog. Kostenerstattungsverfahren möglich. Weitere Informationen finden Sie hier. Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse.
Selbstzahler:innen
Die Kosten für Coaching, Paarberatung, Supervision und Selbsterfahrung müssen Sie in der Regel selbst übernehmen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Honorar
Verhaltenstherapie (Abrechnung über die Krankenkassen)
Erstgespräch: 134,06 Euro (à 50 Minuten; Ziffer 812a der GOP)
Kurzzeittherapie: 167, 58 Euro (max. 24 Sitzungen à 50 Minuten; Ziffern 812a und 801a der GOP)
Langzeittherapie: 134,07 Euro (Ziffern 870 und 801a der GOP)
Weitere Zuschläge können anfallen für Diagnostik, Befunde, telefonische Beratung etc.
Verhaltenstherapie, Coaching und Selbsterfahrung (Selbstzahler:innen)
130 Euro (à 50 Minuten, angelehnt an Ziffern 870 und 801a der GOP) oder nach Vereinbarung
Paarberatung (Selbstzahler:innen)
180 Euro (à 100 Minuten)
Supervision (Selbstzahler:innen)
118 Euro (à 50 Minuten) oder nach Vereinbarung
